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  • Das braucht ihr für euren Besuch bei uns.←

  • (gilt ab dem 12.12.2021)
  • Medizinische oder FFP2-Maske

  • Kinder unter 6 Jahren sind davon ausgenommen. Bei Kindern und
    Jugendlichen unter 14 Jahren ist eine einfache
    Mund-Nasen-Bedeckung (z.B. Stoffmaske) ausreichend.

  •  

  • → Nachweis über 2G

  • ein gültiges digitales oder analoges Impfzertifikat oder einen Genesenennachweis – Kinder und Jugendliche

  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der 2G-Regel ausgenommen. Personen, die aus
  • medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und hierfür eine Bescheinigung vorweisen können,
  • benötigen einen Nachweis über einen negativen Corona-Test.

  • → Einen Lichtbildausweis